Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung ist Teil des Bearbeitungsprozesses von Eingangsrechnungen und Voraussetzung für die Rechnungsfreigabe.
Automatisierte Rechnungsprüfung
Da Rechnung, Lieferschein und Bestellung bereits in den Unterlagen abgelegt sind, lässt sich die Rechnungsprüfung ganz einfach automatisiert abwickeln. Durch die Felderkennung überprüft die Lösung alle Pflichtbestandteile einer Rechnung und gleicht diese mit den hinterlegten Daten ab. Sie behalten dabei die volle Kontrolle über den Prozess, während die Lösung für eine effiziente Abwicklung sorgt.
Rechnungseingangsbuch, Prozesshistorie, Berichtsfunktionen
Optionale Verwendung von OCR zur automatisierten Erfassung von Rechnungsdaten
Automatische Klassifikationsfunktionalitäten
Unterstützung internationaler Szenarien durch entsprechende Datenstrukturen, Zeichensatz-Support und Workflow-Prozesse
Workflows für Prüfung, Freigabe & Sonderfälle
Unterstützung elektronischer Rechnungen, elektronische Erfassung von Rechnungen in Papierform und ZUGFeRD-Standards
Optimierte Arbeitsprozesse
Mit der Lösung für eine automatisierte Rechnungsprüfung profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von einem optimierten Gesamtprozess, denn die Lösung sorgt durch verschiedene Funktionen für eine einfache sowie effiziente Gestaltung der Arbeitsabläufe.
- Schnelle Einführung dank Best-Practice-Prozessen
- Ortsunabhängigkeit und Rechnungsfreigabe über mobile Devices
- Nahtlose SAP-Integration
- Einfach zu bedienende Weboberfläche

Formale und sachliche Prüfung
Vor der Freigabe von Eingangsrechnungen erfolgt die Rechnungsprüfung, in der festgestellt wird, ob …
- die in der Rechnung verzeichnete Ware bestellt wurde und ein Wareneingang verbucht ist (sachliche Prüfung).
- die Eingangsrechnung den formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht (formale Prüfung).
Besonders die formale Prüfung ist für das unternehmenseigene Rechnungswesen von großer Bedeutung, denn nur wenn die Pflichtangaben vermerkt sind, ist die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Was muss auf einer Rechnung stehen?
Die Pflichtangaben auf einer Rechnung sind im Umsatzsteuergesetz geregelt, genauer gesagt in § 14 Abs. 4 in Verbindung mit § 14a Abs. 5 UStG. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei Rechnungen über 150 Euro brutto von den sogenannten Kleinbetragsrechnungen, die unter diesem Betrag liegen.